Einwendung gegen die Entwicklung eines großflächig industrie-gewerblichen Vorsorgestandortes (GIV)
Jetzt sind Sie gefragt!
Einwendungen gegen die Umwandlung von Wald zu Gewerbe in Langewahl UND Fürstenwalde BUNDESWEIT möglich vom
16. Februar bis 20. März 2026
Reichen Sie ihre zwei Einwendungen ein – jeweils eine für jede Gemeinde! Wir stellen Ihnen hier einen einfach zu bedienenden „Baukasten“ zur Verfügung (siehe unten). Nutzen Sie die Argumente, mit denen Sie übereinstimmen. Ergänzen Sie persönliche Anliegen oder ortsspezifische Hinweise.
Schicken Sie ihre Einwendungen mit wenigen Klicks ab oder laden Sie sie sich als .pdf herunter und drucken Sie sie aus.
Datum möglichst innerhalb der Frist eintragen,
unbedingt INNERHALB der Frist vom 16.2. bis 20.3. 2026 einreichen!
Hintergrundinfos
Die beiden Gemeinden Fürstenwalde und Langewahl beabsichtigen, ihre Flächennutzungspläne zu ändern: Wald soll großflächig in Gewerbegebiet umgewandelt werden, um die Entwicklung eines großflächig- industriellen Vorsorgestandortes (GIV) zu ermöglichen. BEIDE Gemeinden müssen dazu die Öffentlichkeit beteiligen – und das passiert in Form von Auslage der Unterlagen. Eine frühzeitige Beteiligung ist JETZT möglich!
Der Zeitraum der Auslegung und öffentlichen Beteiligung ist vom 16. Februar bis 20. März 2026
Wenn Sie wollen, dass der Wald erhalten bleiben kann, beteiligen Sie sich und reichen Sie Ihre Einwendungen/ Stellungnahmen dazu ein – jeweils an BEIDE Gemeinden!
Innerhalb der Frist vom 16.2. bis 20.3.2026 können Sie Einwendungen sowohl gegen den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Langewahl als auch gegen den Vorentwurf der 37. Änderung des FNP der Stadt Fürstenwalde und die geplante Entwicklung eines interkommunalen GIV einreichen.
Nutzen Sie gerne unseren Baukasten (siehe oben) dazu!
Infos zur Auslegung für Langewahl im Amtsblatt 2/2026 des Amtes Scharmützelsee.
Unterlagen und Zugang zum Verfahren für Langewahl unter
https://www.amt-scharmuetzelsee.de/seite/336892/aktuelle-auslagen.html
E-mail: post@amt-scharmuetzelsee.de
Infos zur Auslegung für Fürstenwalde im Amtsblatt 4/2026 der Stadt Fürstenwalde
Unterlagen und Zugang zum Verfahren für Fürstenwalde unter https://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/817494/f%C3%B6rmliche-beteiligungen.html#gsc.tab=0
E-mail: stadtplanung@fuerstenwalde-spree.de
