Einwendung gegen die Entwicklung eines großflächig industrie-gewerblichen Vorsorgestandortes (GIV)

Jetzt sind Sie gefragt!

Einwendungen gegen die Umwandlung von Wald zu Gewerbe in Langewahl UND Fürstenwalde BUNDESWEIT möglich vom
16. Februar bis 20. März 2026

Reichen Sie ihre zwei Einwendungen ein – jeweils eine für jede Gemeinde! Wir stellen Ihnen hier einen einfach zu bedienenden „Baukasten“ zur Verfügung (siehe unten). Nutzen Sie die Argumente, mit denen Sie übereinstimmen. Ergänzen Sie persönliche Anliegen oder ortsspezifische Hinweise.

Schicken Sie ihre Einwendungen mit wenigen Klicks ab oder laden Sie sie sich als .pdf herunter und drucken Sie sie aus.
Datum möglichst innerhalb der Frist eintragen,
unbedingt INNERHALB der Frist vom 16.2. bis 20.3. 2026 einreichen!

Themenauswahl zur Einwendung

1. Grundlegendes & Verfahren
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Die Akzeptanz bei der Bevölkerung ist messbar gering: über 14.000 Unterschriften (Stand: 9.3.2026) sind bei der Bügerinitiative Walderhalt Spreetal bereits für den vollständigen Erhalt der Waldfläche eingegangen und zeigen, dass das Vorhaben Entwicklung eines GIV auf diesen Flächen bei der Bevölkerung auf steigenden Widerstand stößt.

Ich mache geltend, dass Einfluss und direkte Auswirkungen durch Ansiedelung eines GIV nicht nur auf die entscheidungstragenden Gemeinden begrenzt sind. Der unmittelbare Einfluss erstreckt sich auch auf angrenzende Gemeinden wie Berkenbrück und Bad Saarow. Es ist inakzeptabel, dass diese unmittelbar berührten Gemeinden keine gleichberechtigte Entscheidungsbefugnis bzw. Mitbestimmungsrecht in dem Verfahren haben.

Die Bestrebungen zur Entwicklung eines GIV kommen nicht initial aus der Region. Traditionell liegen Eigenheiten und wirtschaftliche Stärken der Region in naturnahem Tourismus und bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Eine potentielle Steuerungsmöglichkeit liegt in den Händen von mit Projekten dieser Größenordnung überwiegend unerfahrenen ehrenamtlichen GemeindevertreterInnen. Ich sehe hier eine Überforderung und den Missbrauch kommunaler Kapazitäten, um Zielen und Interessen auf Landesebene gerecht zu werden.

Ich beanstande den grundlegend falschen Ansatz für Entscheidungen über Land- und Flächennutzung in dem Verfahren. Das Vorhaben widerspricht Klimazielen des Landes, des Bundes, der EU und internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz. Ich rüge, dass das Vorhaben den Zielen und Zwecken internationaler, nationaler und landesspezifischer Klimaschutz-, Natur- und Artenschutzgesetze, des nationalen Raumordnungsgesetzes sowie der EU Waldstrategie widerspricht. Im Besonderen widerspricht das Vorhaben den Zielen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg.

Für die Ansiedelung eines GIV darf meiner Meinung nach grundsätzlich nicht auf Waldflächen zurück gegriffen werden. Um GIV innerhalb Brandenburgs zu entwickeln erscheinen ehemalige Industriestandorte und Bergbaugebiete zum Beispiel in der Lausitz geeignet.

Alternativstandorte in Oder- Spree wurden nicht in ausreichender Tiefe geprüft. Dies stellt einen erheblichen Abwägungsmangel dar. Insbesondere die Konversionsfläche des ehemaligen Flugplatzes (jetzt PV-Anlage) im Norden von Fürstenwalde wäre eine logische Alternative gewesen, die keine Waldzerstörung zur Folge hätte. Diese Fläche muss in derselben Tiefe auf ihre Eignung geprüft werden.

Ich beanstande, dass ein GIV ausschließlich großindustrielle Nutzung vorsieht und langfristig kleinteilige regionale Entwicklungsmöglichkeiten ausschließt. Traditionell liegen Eigenheiten und wirtschaftliche Stärken der Region in naturnahem Tourismus und bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), nicht in Ansiedelungen von Großindustrie.

Ich sehe Risiken durch langfristige Erbpacht- oder Investorennutzung der Fläche; den Gemeinden wird die Steuerungsmöglichkeit und Hoheit über die Flächen absehbar entzogen.

2. Wasser & Dürre
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3. Arten-, Biotop-, Bodenschutz
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4. Klima, Klimafolgekosten, Kosten der Entwicklung & Finanzielles Risiko
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5. Zusammenarbeit der beiden Gemeinden
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6. Wirtschaft & Arbeit
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7. Infrastruktur & Verkehr
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8. Immissionen, Gesundheit, Erholung & Tourismus
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Hintergrundinfos

Die beiden Gemeinden Fürstenwalde und Langewahl beabsichtigen, ihre Flächennutzungspläne zu ändern: Wald soll großflächig in Gewerbegebiet umgewandelt werden, um die Entwicklung eines großflächig- industriellen Vorsorgestandortes (GIV) zu ermöglichen. BEIDE Gemeinden müssen dazu die Öffentlichkeit beteiligen – und das passiert in Form von Auslage der Unterlagen. Eine frühzeitige Beteiligung ist JETZT möglich!

Der Zeitraum der Auslegung und öffentlichen Beteiligung ist vom 16. Februar bis 20. März 2026

Wenn Sie wollen, dass der Wald erhalten bleiben kann, beteiligen Sie sich und reichen Sie Ihre Einwendungen/ Stellungnahmen dazu ein – jeweils an BEIDE Gemeinden!

Innerhalb der Frist vom 16.2. bis 20.3.2026 können Sie Einwendungen sowohl gegen den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Langewahl als auch gegen den Vorentwurf der 37. Änderung des FNP der Stadt Fürstenwalde und die geplante Entwicklung eines interkommunalen GIV einreichen.
Nutzen Sie gerne unseren Baukasten (siehe oben) dazu!

Infos zur Auslegung für Langewahl im Amtsblatt 2/2026 des Amtes Scharmützelsee.

Unterlagen und Zugang zum Verfahren für Langewahl unter

https://www.amt-scharmuetzelsee.de/seite/336892/aktuelle-auslagen.html

E-mail: post@amt-scharmuetzelsee.de

Infos zur Auslegung für Fürstenwalde im Amtsblatt 4/2026 der Stadt Fürstenwalde

Unterlagen und Zugang zum Verfahren für Fürstenwalde unter https://www.fuerstenwalde-spree.de/seite/817494/f%C3%B6rmliche-beteiligungen.html#gsc.tab=0

E-mail: stadtplanung@fuerstenwalde-spree.de